Man hat sich ja schon daran gewöhnt, dass man dann, wenn man bei einem Urteil in Zeitschriften wie der Neuen juristischen Wochenschrift (NJW) stutzig wird, als Anwalt schon einen Haftungsfall befürchten muss. Denn wenn am Staunen was dran ist, dann ist es jedenfalls beim Lesen schon zu spät …

Das gilt auch für die spezielleren Fachzeitschriften. Die grossen Verlage brauchen immer noch Monate, um der Rechtsprechung hinterherzuhecheln, nein, hinterherzuschlendern. Jetzt erlahmen die etablierten Verlage offenbar auch online.

Beck online berichtet heute, am 2.1.2007 unter Bezugnahme auf eine Fachzeitschrift des Hauses (paper first statt online first) von einem bereits vor fünf Monaten verkündeten und seit drei Monaten im Internet bekannten Urteil des OLG Saarbrücken. Wenn man diesen Beitrag als Anwalt liest, hat man womöglich seinen Mandanten im November das Honorar abverlangt und sich dem schneidigen Schreiben des Rechtsschutzversicherers, es liege noch gar kein Rechtsverstoss vor, gebeugt. Juracityblog berichtete von dem Urteil bereits Ende September (zum Beitrag).

dpa war immerhin am Heiligabend im ZDF dran an dem Thema …

Was lernt man daraus? Am schnellsten informiert man sich in Blogs. Und was die Seriösität und Zuverlässigkeit der Quellen angeht, da hält man sich am besten an die Anwaltblogs bei Jurablogs.com. Und unterhaltsam sind viele Blogs auch noch …

Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

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