nee, nee, nee. Womit werben die Rechtsschutzversicherer nicht alles, um Kunden zu ködern: Besuch zu Hause, 24 h Rechtsberatung, kostenlose Rechtsberatung auch in unversicherten Rechtsgebieten usw. usf. Demnächst gibts noch ´nen Räucheraal und noch ´ne Yuccapalme dazu.

Dass die Kunden schlecht beraten sind, anstelle eines Anwaltes ihres Vertrauens die Hotlines der Rechtsschutzversicherer selbst als erstes anzurufen und dann an den Anwalt des Vertrauens des Rechtsschutzversicherers verwiesen zu werden, wurde im JuracityBlog bereits an anderer Stelle bereits nachdrücklich dargelegt.

Gimmiks wie 24 h Rechtsberatung und Preis sind nur ein Teil der Wahrheit: entscheidend sind die Leistungen im Schadenfall. Das Bundesamt für Finanzen zeichnet in seiner Statistik über eingegangene Beschwerden für das Jahr 2004 ein sehr realistisches Bild (zu den Daten der Bafin online hier >>). Die Beschwerden pro 1000 Versicherungsverträge, die der Berliner Kollege RA Buschmann (Daten online hier >>) dankenswerterweise errechnet hat, decken sich mit den Erfahrungen in unserer Kanzlei. Kundenfreundlich regulieren seit Jahren HUK und Debeka.

Zahlreiche Einzelerfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen finden Sie auch im RSV-Blog, einem speziell für Erfahrungsberichte mit den Versicherern betriebenen Weblog.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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