Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 31.01.2007 – Aktenzeichen 18 U 110/06 -, dass British Airways dem klagenden Rechtsanwalt Schadensersatz in Höhe von 260 € für eine außerplanmäßige Hotelübernachtung zahlen müsse. Der klagende Rechtsanwalt hatte seinen Urlaub auf Hawaii verbracht. Als er sich kurz vor dem Rückflug befand und bereits in der Maschine der Beklagten saß, beschwerte sich seine Sitznachbarin über seinen Körpergeruch. Die Folge war, dass er das Flugzeug verlassen musste. Da sein Koffer bereits in den Tiefen des Gepäckraumes verstaut war, bestand nicht die Möglichkeit, schnell das Hemd zu wechseln. Dadurch verpasste er den Flug und mußte eine außerplanmäßige Übernachtung einlegen. Die dafür entstandenen Kosten muss British Airways dem klagenden Anwalt laut Richter des OLG Düsseldorfs erstatten. Den darübehinaus geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Höhe von etwa 2.000 € als Verdienstausfall und entgangene Urlaubsfreuden sprach das Oberlandesgericht, wie auch schon die Vorinstanz, dem Kläger nicht zu. Insoweit verwies die Vorinstanz auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft, nach welchen die Beförderung von Passagiern mit „abstoßendem Körpergeruch“ ausgeschlossen wurde.

Auch die Süddeutsche berichtete in dem Artikel vom 31.01.2007 über das Urteil mit dem streng riechenden Passagier.
Hörstrup
Rechtsanwältin
Rechtsanwälte Felser
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