So entschied nach Mitteilung der Ärztezeitung das Bundessozialgericht (Az. B 2 U 14/06) in Kassel. Der Basketball-Erstligist Frankfurter Skyliners hatte sich einer Beitragsforderung der Berufsgenossenschaft in Höhe von EUR 75.000,00 widersetzt. Begründet wurde dies damit, dass mit dem Großteil des Beitrages alte Schadensfälle aus DDR-Zeiten finanziert würden. Nach Auffassung des Vereins müssten hierfür die Steuerzahler geradestehen.

Zu Unrecht, wie die Kasseler Richter entschieden. Das Gericht bestätigte die nach der Wiedervereinigung getroffene Regelung nach der Kosten für in der DDR aufgetretenen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten durch Beitragsmittel und daher nicht durch Steuern ausgeglichen werden. Die Richter begründeten dies damit, dass mit alten Fällen aus Westdeutschland ebenso verfahren werde. Auch diese würden von Ostunternehmen mitfinanziert. Dann aber wäre es kaum nachvollziehbar, wenn umgekehrt keine Heranziehung erfolgen würde.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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