Nach Auskunft des Mietervereins Hamburg habe, wie Markenpost.de unter Berufung auf dpp berichtet, der Mieter grundsätzlich das Recht auf seinem Balkon Blumentöpfe oder – kästen anzubringen.

Allerdings darf beim Giesen das Wasser nicht auf den darunterliegenden Balkon tropfen. Sollte der Sommer tatsächlich so trocken werden, wie angekündigt, dürfte es schwierig sein, der Vorgabe zu folgen.

Das Landgericht Berlin hat zudem entschieden, dass Pflanzen, die über die Brüstung wuchern und dadurch Blätter und Blüten auf den Nachbarbalkon fallen, zurückgeschnitten werden (Az.: 67 S 127/02) müssen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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