So hat das Sozialgericht Heilbronn (Urteil vom 06.03.2007, Az. S 7 AS 2977/06) entschieden. Unter besonderen Umständen darf der Arbeitslose einen höherwertigen PKW besitzen, ohne dass dieser auf den Vermögensfreibetrag des § 12 SGB II angerechnet wird.

Wie live-pr.com heute berichtet, gilt dies nach Ansicht der Richter jedenfalls dann, wenn das Auto zeitlich deutlich vor Beginn des Leistungsbezuges angeschafft worden ist.

Im entschiedenen Fall hatte der Antragsteller im Jahre 2001 für EUR 30.000,00 einen Audi A 3 gekauft. Bei Antragstellung auf Zahlung des Arbeitslosengelds II hatte das Fahrzeug noch eine Wert von gut EUR 11.600,00. Dies nahm die zuständige Behörde zum Anlass, den Antrag abzulehnen. Nach Auffassung der Behörde sei ein PKW nur bis zu einem Wert von EUR 5.000,00 als Schonvermögen anzusehen. Die Behörde verlangte den Verkauf des Fahrzeugs. Sodann sollte der Antragssteller den über den Freibetrag hinausgehenden Betrag zunächst “verleben”.

Der Antragsteller hat sich gewehrt, Klage erhoben und Recht bekommen.

Nach Auffassung des Gerichts ist eine pauschale Wertgrenze für ein angemessenes Fahrzeug nicht zulässig, weil die individuellen Bedürfnisse des Antragstellers zu berücksichtigen seien. Hier lebte der Antragsteller in einer ländlichen Region und war für die Fahrten zur Arbeit auf einen PKW angewiesen. Die Richter hielten einen Verweis auf Fahrzeuge mit geringerem Wert wegen der damit verbundenen höheren Reparaturanfälligkeit insgesamt für nicht gerechtfertigt. Sie halten ein Fahrzeug aus dem Klein- beziehungsweise Mittelklassesegment im entschieden Einzelfall für angemessen.

Das Urteil zeigt erneut, dass die Gerichte die Verwaltungspraxis der Behörden in der Umsetzung der sog. Hartz IV- Gesetze durchaus kritisch sehen können. Erst letzte Woche wurde bekannt, dass Arbeitslosengeld II – Beziehern auch das Recht zur warmen Dusche als zusätzliche Hilfe zugesprochen worden ist; ohne insoweit auf den Regelsatz verwiesen zu werden. Juracity berichtete.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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