Einen überarbeiteten Verhaltenskodex für Unternehmen („Korruption bekämpfen“) haben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Internationale Handelskammer Deutschland (ICC) anlässlich des Anti-Korruptions-Tages der Vereinten Nationen heraus gegeben. Der Leitfaden wurde er um Empfehlungen für ein vertrauliches Hinweisgebersystem, das sogenannte Whistleblowing, erweitert. Nach dem Kodex werden auch Freikarten für Sport- und Kulturveranstaltungen als «sensibles Thema» im Zusammenhang mit Korruption bewertet. Nach Angaben des BKA blieb 2007 die Zahl der Ermittlungsverfahren mit 1.599 im Vergleich zum Jahr 2006 nahezu gleich. Den Verhaltenskodex kann man auf den Seiten des ICC herunterladen. Zur Strafbarkeit von Angestelltenbestechung, auch bei Weihnachtspräsenten, finden Sie mehr Informationen auf unseren Seiten. Das die Entgegennahme von Weihnachtsgeschenken im Job ebenso wie Fussballfreikarten oder VIP-Lounge Tickets keine Kavaliersdelikte sind, belegt der Beitrag von Dr. Bode, Fachanwalt für Strafrecht und dem Autor.

Der Bundesgerichtshof hat übrigens im Fall Utz Claasen der Praxis, VIP Kunden WM-Tickets zukommen zu lassen, anders als noch das LG Karlsruhe, keinen erstklassigen Freibrief ausgestellt, sondern den Freispruch „im Ergebnis hingenommen“, da die Feststellungen, die das Landgericht „trotz der den Angeklagten erheblich belastenden Indizien“ getroffen habe, „in nur eingeschränktem Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle unterliegen“, so der Spiegel unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung des Gerichts.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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