Heute vor dem Landgericht in Köln ergab die Befragung von zwei Zeugen, dass es zwei Wahrheiten geben mußte. Mit Ausnahme der Aussagen zu den Örtlichkeiten berichteten die Zeugen völlig unterschiedliche Wahrnehmungen. Die Vorsitzende

machte dann sehr deutlich, dass die benachbarte Staatsanwaltschaft durchaus eingeschaltet werden könnte. Sodann unterbreitete das Gericht einen Vergleichsvorschlag.

Ich habe noch nie erlebt, dass ein Vergleichsvorschlag von beiden Seiten so schnell und ohne Zögern angenommen worden ist. Da mag es wohl noch eine dritte Wahrheit gegeben haben?

Interessent hierzu ist auch das Gerichts-ABC des Kollegen Felser.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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