Das Arbeitsgericht Dortmund hat nun auch seinen ersten Kopftuchstreit, diesmal geht es um eine Kündigung, Freistellung und Schadensersatz wegen Diskriminierung. Dortmunder Internisten hatten einer muslimischen Arzthelferin die Kündigung erklärt, nachdem diese eines Tages das Kopftuch nicht mehr wie während der neunjährigen Beschäftigung in Praktikum, Ausbildung und Beschäftigung vor Aufnahme der Arbeit ablegen wollte, so die Halterner Zeitung. Dem Argument des Anwaltes der Ärzte, mit Kopftuch könne man kein Vertrauen zu den Patienten aufbauen, setzte die Vorsitzende Richterin entgegen, man müsse sich langsam daran gewöhnen, dass es nicht nur Christen, sondern auch noch andere Religionen gebe. Mitte April ist Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern vor dem Arbeitsgericht Dortmund anberaumt. Nach dem Verlauf der Güteverhandlung mußte die Klägerin wohl zu Unrecht den Hut nehmen, pardon, das Kopftuch ablegen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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