In NRW werden die Arbeitsgerichtstage an den Arbeitsgerichten beibehalten. An bestimmten Tagen halten die Arbeitsgerichte auch in anderen Orten ihres Zuständigkeitsbereichs (Arbeitsgerichtsbezirk) Güteverhandlungen und Kammertermine ab. Die entspechende Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte  ist am 10. November 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW. S. 536) verkündet worden. Sie tritt am 1. Januar 2010 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

Arbeitsgerichte mit einem Arbeitsgerichtstag gibt es weiterhin in

*      Arbeitsgericht Aachen mit Arbeitsgerichtstag in Düren und Heinsberg
*      Arbeitsgericht Arnsberg mit Arbeitsgerichtstag in Olsberg
*      Arbeitsgericht Bocholt mit Arbeitsgerichtstag in Ahaus und Coesfeld
*      Arbeitsgericht Bonn mit Arbeitsgerichtstagin Euskirchen
*      Arbeitsgericht Hamm mit Arbeitsgerichtstag in Lippstadt
*      Arbeitsgericht Iserlohn mit Arbeitsgerichtstag in Lüdenscheid
*      Arbeitsgericht Mönchengladbach mit Arbeitsgerichtstag in Neuss
*      Arbeitsgericht Münster mit Arbeitsgerichtstag in Ahlen
*      Arbeitsgericht Siegburg mit Arbeitsgerichtstag in Gummersbach
*      Arbeitsgericht Siegen mit Arbeitsgerichtstag in Olpe
*      Arbeitsgericht Solingen mit Arbeitsgerichtstag in Leverkusen
*      Arbeitsgericht Wesel mit Arbeitsgerichtstag in Kleve und Moers
*      Arbeitsgericht Wuppertal mit Arbeitsgerichtstag in Verbert

Die Arbeitsgerichtstage dienen einer bürgerfreundlichen Nähe der Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch die Anwaltsschaft ist in der Regel für eine Beibehaltung der Gerichtstage.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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