Das Arbeitsgericht Nürnberg merkt die Wirtschaftskrise auch. Gegenüber 9000 Verfahren im Jahr 2008 wurden 2009 mehr als 10500 Klagen und Anträge beim Arbeitsgericht eingereicht, berichtet die Nürnberger Zeitung Online unter Berufung auf Infomationen des Arbeitsgerichts. Auf die 15 Richter entfallen ca. 700 Verfahren. Oft gelingt aber ein Vergleich, nämlich in 60 % aller Fälle. Nur 12 % der Verfahren enden mit einem Urteil, was trotzdem eine hohe Arbeitsbelastung für die Richter am Arbeitsgericht nach sich zieht. Der Pressesprecher rechnet allerdings großzügig, wenn er aus „nur“ 745 Berufungen an das Landesarbeitsgericht Nürnberg eine große Zufriedenheit der Rechtssuchenden herauslesen möchte. Denn bei 1260 Urteilen des Arbeitsgerichts in Nürnberg bedeutet diese Zahl, dass die Kläger bzw. Antragsteller gegen mehr als 59 % aller Entscheidungen mit der Berufung in die zweite Instanz, also vor das Landesarbeitgericht gehen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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