Der aktuelle Basiszinssatz nach § 247 BGB ist mit der Finanzkrise in den Keller gerauscht. Der Basiszinssatz liegt seit 1.1.2009 bei 1.62 %. Die Bundesbank veröffentlicht regelmäßig Änderungen des Basiszinssatzes. Am 1.1.2008 lag der Basiszinssatz noch bei 3,32 %. Der Basiszinssatz ist auch für Klagen vor dem Arbeitsgericht relevant. Die Pressemitteilung der Bundesbank zur Änderung des Basiszinssatz zum 1.1.2009 finden Sie hier >>


Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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