arbeitsgesetzbuch_kl.jpgDie einen wollen ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz, die anderen ein Arbeitsverhältnisgesetz, DIE LINKE will auch ein einheitliches Werk, aber ein Arbeitsgesetzbuch (hier spielt sicher auch etwas Ostalgie mit, denn das AGB – Arbeitsgesetzbuch gab es auch schon in der DDR). Der Landesverband Brandenburg (Rechtsanwalt Steffen Hultsch) hat jedenfalls einen Aufruf gestartet, eine bundesweite Arbeitsgemeinschaft „Arbeitsgesetzbuch“ zu gründen. Nicht allen die es fordern scheint klar zu sein, dass es bereits einen Entwurf für ein einheitliches „Arbeitsgesetzbuch“, nämlich das Arbeitsvertragsgesetz der Kölner Hochschullehrer Preis und Henssler existiert. Dieser wird allerdings wegen Einschränkungen von Arbeitnehmerrechten kritisiert.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.