Warum es sich lohnt, für die Beantwortung einer Rechtsauskunft einen fachlich versierten Anwalt (ggf. bequem per Onlineberatung) zu befragen, kann man bei gutefrage.net sehen. Dort wird einem Fragesteller empfohlen, gegen die Nichtzulassung einer Berufung durch das Arbeitsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Wenn der Fragesteller den Rat befolgt, hat er zwar maximal 190 Euro zzgl. Mwst. für die Erstberatung beim Anwalt gespart, aber er muss die viel höheren Kosten für eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde tragen. Die falsche Antwort zeigt, dass schlechter Rechtsrat immer teurer ist als der regulär bezahlte. Der Anwalt haftet nämlich wenigstens für die falsche Auskunft.

Ob das Angebot von GuteFrage.net überhaupt zulässig ist oder gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, ist ebenfalls nachdenkenswert. Das Landgericht Ulm hat am 21.1.2005 (3 O 530/04 und 3 0 115/05) entschieden, dass Postings einer Teilnehmerin in einem Internetforum gemäß dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnispflichtig sind dem antragstellenden Anwalt per einstweiliger Verfügung einen Unterlassungsanspruch gemäß UWG zugesprochen. Auch der Trägerverein der Internetseite wurde abgemahnt, wie DPMS seinerzeit berichtete.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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