Die Zahl der Verfahren an den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht hat sich nach dem Rückgang seit 2004 wieder stabilisiert, zeigt die Statistik der Arbeitsgerichtsbarkeit des BMAS für das Jahr 2007. Gegenüber dem Vorjahr 2006 war 2007 kein nennenswerter Rückgang mehr zu verzeichnen. 200.000 Klagen betrafen Kündigungen, das sind immerhin je Fachanwalt für Arbeitsrecht 50 Kündigungsschutzklagen und knapp 1,25 je Anwalt. An der Zahl der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht kann der Eingang der Klagen beim Arbeitsgericht also nicht festgemacht werden. Für 2008 berichten die Arbeitsgerichte aber aufgrund eines starken letzten Quartals wieder von einer Zunahme der Verfahren. 2009 ist spätestens nach der Sommerpause mit Entlassungen und damit auch mit einer Zunahme der Klagen vor dem Arbeitsgericht zu rechnen.

Quelle: Statistik des BMAS

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.