Sie ist da, die neue Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung – kurz: Alg II-V, die die bisherige Verordnung ablöst. Die Verordnung soll am 1.1.2008 in Kraft treten.

Der Verordnungsgeber:

„Mit der Neufassung wird insbesondere die Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft grundlegend neu geregelt. Darüber hinaus werden der Katalog der nicht als Einkommen zu berücksichtigenden Einnahmen erweitert und besondere Vorschriften zur Berücksichtigung monatlich schwankender Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit geschaffen sowie weitere Regelungen zur Pauschalierung von Absetzbeträgen eingeführt. Darüber hinaus wird die Berücksichtigung von bereitgestellter Verpflegung neu geregelt. Dies betrifft sowohl Verpflegung, die von einem Arbeitgeber bereit gestellt wird, als auch Verpflegung, die ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger während des Aufenthalts in einer stationären Einrichtung erhält.“

Zum Download: alg__ii__sozialgeld__vo_2008.pdf

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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