Schön, wer eine eigene Garage hat. Aber kann dies auch der beanspruchen, der vom Arbeitslosengeld II lebt? Ja, meinte ein Antragsteller in Bayern. Er begründete dies damit, dass seine Wohnung nur geringe Kosten verursache und der zum Schonvermögen gehörende PKW eine angemessene Unterkunft benötige.

Dem wollte die Behörde nicht folgen und wurde vom LSG Bayern (Urteil vom 13.09.2007 – L 11 AS 150/07) bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts erhalten ALG II – Bezieher lediglich die Kosten einer bescheidenen Wohnung ersetzt. Eine Garage zähle nicht dazu. Das Gericht geht weiter davon aus, dass dies jedenfalls dann gilt, wenn die Wohnung ohne die Garage angemietet werden konnte. Es spiele auch keine Rolle, dass die tatsächlichen Mietkosten unterhalb der Mietobergrenze lägen.

Auch der abgemeldete PKW beeindruckte das Gericht nicht. Der Kläger wird sich nun einen anderen Stellplatz suchen oder aber das Fahrzeug veräußern müssen.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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