Diskrimierende Klausel aus einem aktuellen Arbeitsvertrag:

Behinderung

Der Arbeitnehmer versichert, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weder als Schwerbehinderter anerkannt noch einem Schwerbehinderten gleichgestellt zu sein, noch einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter oder auf Gleichstellung gestellt zu haben. Wird während des Arbeitsverhältnisses ein solcher Antrag gestellt, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.

Es gibt aber auch immer noch Unternehmen und sogar Anwälte, die halten auch Fragen im Personalfragebogen nach Schwerbehinderung und Schwangerschaft für zulässig. Beide müssten es besser wissen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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