Deutsche Arbeitnehmer machen 3 Milliarden Überstunden, so der Spiegel. Einem verbreiteten Gerücht zufolge sollen Überstunden nur zu vergüten sein, wenn dies vereinbart wurde oder ein Stundenlohn vereinbart ist. Das ist – mit Verlaub – Unsinn. Auch wenn ein festes Monatsgehalt vereinbart ist, müssen Überstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, entweder durch Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden. Ausnahme: Im Arbeitsvertrag wurde eine zulässige Überstundenspauschale vereinbart. Durch diese darf aber kein sittenwidriger oder tarifwidriger Stundensatz vereinbart werden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwalt und Fachanwalt

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