Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 03.02.2006 – 10 Ta 14/06) entschied, dass ein 1-Euro-Job kein Arbeitsverhältnis ist und wies deshalb den Antrag eines Ein-Euro-Jobbers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zurück, mit dem dieser das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geklärt haben wollte.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.arbeitsvertrag.de

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