Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden hat, dass Rauchen Privatvergnügen ist und Raucherpausen im Job daher nicht unbedingt bezahlt werden müssen. Raucher argumentieren gerne, man bespreche ja auch dienstliches in den Raucherpausen und “andere quatschen auch im Büro”. Ausserdem gegen sie den Nichtrauchern zu bedenken: “Werden Pinkelpausen das nächste Opfer des Sparzwangs sein?” Was ist mit Kaffeemachen, muss man dazu auch ausstempeln? Andere fragen sich: Haben Kettenraucher mehr dienstliches mit ebenfalls rauchenden Kollegen zu besprechen als Gelegenheitsraucher?

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu noch nicht entschieden, aber die Landesarbeitsgerichte sind sich einig. Auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 21.06.2007 Aktenzeichen 4 TaBV 12/07) hat erst kürzlich entschieden:

“Selbst wenn die Arbeitgeberin es in der Vergangenheit gestattet hat, dass die Mitarbeiter am Arbeitsplatz rauchen, so konnten die Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt Vertrauen dahin bilden, dass die Arbeitgeberin sich auf Dauer binden wollte, ihnen dies bei Fortzahlung der Vergütung außerhalb des Arbeitsplatzes zu gestatten. Denn die Mitarbeiter mussten damit rechnen, dass dieser Zustand jederzeit beendet beziehungsweise verändert werden kann.”

Was meinen Sie? Sollten Raucherpausen bezahlt werden oder nicht? Auf dem JuracityBlog können Sie dazu an einer Abstimmung teilnehmen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

1 Kommentar

  1. RA Willmann
    9. August 2007 14:20

    Und was ist mit den Dicken, die ständig Essen müssen und nicht einmal etwas mit Kollegen besprechen können, weil Reden mit vollem Mund unanständig ist? Und dann denken sie in der Arbeitszeit mit den Kollegen lautstark über die nächste Diät nach.