Wir plädieren für den Anwalt. „Abfindung auf französisch“ (indemnité, compensation oder reparation) gelingt nämlich auch nur wenigen Arbeitnehmern im Stammland der Revolution, gleich ob mit oder ohne Gewalt. Unsere Mandanten kommen immer mit legalen Mitteln aus, wenn sie eine Abfindung – z.B. in der von den französischen Beschäftigten des Hebebühnenbauers JLG in Tonneins (Südfrankreich) geforderten Höhe – wegen Betriebsschliessung / Betriebsstilllegung fordern. 48 % aller Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, mit einem im Kündigungsrecht versierten Anwalt noch mehr. Vielfach erreichen wir auch Abfindungen oberhalb der genannten 30.000 Euro. Ganz legal, ohne Gewalt. Einfach mit Anwalt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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