Das Bundesgesundheitsministerium macht laut FAZ in Arbeitsrecht und will das Anzeigerecht in § 612 a BGB einführen, um Arbeitnehmern das „Whistleblowing“, also das Anschwärzen des Arbeitgebers zu erleichtern.

Wieder ein eigentlich überflüssiger Akt, denn wenn die Arbeitsgerichte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtskonsequent anwenden würden, bräuchte man diesen Paragraphen gar nicht.

Und wenn Arbeitnehmer unser Merkblatt „Anschwärzen – Kündigungsgrund Anzeige“ vorher lesen würden, gäbe es gar kein Arbeitsgerichtsverfahren.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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