Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen stellt sich mit einer aktuellen Entscheidung bewusst gegen die herrschende Meinung und kippte die fristlose sowie hilfsweise fristgemäße Kündigung einer Verkäuferin, die einen Ehrlichkeitstest durch Detektive nicht bestanden hatte. Der Süsswarenhersteller Hussel hatte die seit fast 25 Jahren beschäftigte ahnungslose Verkäuferin  über Monate mehrfach durch Testkäufer auf die Probe gestellt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse der Detektive sollten vor dem Arbeitsgericht den Rauswurf der 54-Jährigen begründen, die angeblich eingenommenes Geld neben und nicht in die Kasse gelegt haben sollte. Der Vorsitzende Richter Zumfeld liess die Detektive aber erst gar nicht als Zeugen aussagen. Nach Meinung seiner Kammer seien Testkäufe nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vereinbar, das „in dessen Menschenwürde verwurzelt” sei. Testkäufe ohne vorherige Information des Arbeitnehmers verstießen, so das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, gegen die arbeitsvertragliche Rücksichts- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie gegen Treu und Glauben. Sie greifen in eben das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers unverhältnismäßig ein, berichtet die Zeitung „Der Westen“. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen gab damit der Kündigungsschutzklage der Verkäuferin statt.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.