Das BAG (Az.: 7 AZR 116/07) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob tarifliche Altersgrenzen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der rentenversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, zulässig sind. Hierin liegt nach Auffassung des BAG eine zulässige Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Beschäftigungszeiten eine gesetzliche Altersrente beziehen kann.

Geklagt hatte eine Innenreinigerin. Sie war seit 1975 bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Als sie 65 wurde, sah der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis als beendet an. Der entsprechende Tarifvertrag sieht indes eine Beendigung zu diesem Zeitpunkt vor. Die Klage blieb ohne Erfolg.

Nach Auffassung des Gerichts steht auch das Verbot der Diskrimierung wegen Alters dem nicht entgegen. Die mögliche Ungleichbehandlung ist ein legitimes Ziel der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Einen Verstoß gegen EU-Recht vermochte das Gericht nicht zu erkennen.

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Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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