Die betriebsbedingte Kündigung ist der häufigste einseitige arbeitgeberseitige Trennungsgrund, deshalb sollte man sich als Arbeitnehmer ein wenig damit befaßt haben. Da Arbeitnehmer keine Arbeitsrechtsspezialisten oder gar Experten für Kündigungsrecht sind, haben wir eine kleine Checkliste für die Prüfung einer betriebsbedingten Kündigung durch den Betroffenen zusammengestellt. In jedem Fall sollte aber bei Zweifeln bei einer derart wichtigen Angelegenheit ein Fachanwalt für Arbeitrecht oder ein auf Kündigungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Schließlich geht es um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die höchstmögliche Abfindung. Ein spezialisierter Anwalt erreicht höhere Abfindungen bei betriebsbedingter Kündigung, weil er die Fehler in der Kündigung findet.

Am wichtigsten: Eine Klage gegen die betriebsbedingte Kündigung ist nur innerhalb von drei Wochen nach dem Zugang möglich, auch im Urlaub oder bei Krankheit zählt die Frist ab dem Tag, an dem das Kündigungsschreiben im Briefkasten lag und nicht, wann man es gefunden oder gar gelesen hat.

>>betriebsbedingte_kuendigung_kundigung_checkliste.pdf

Wir prüfen Ihre betriebsbedingte Kündigung zum Festpreis. Fragen Sie nach den aktuellen Konditionen über Sofortkontakt oder Terminvereinbarung.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl / Köln / Berlin
Autor des Ratgebers „Kündigung – was tun“
3. Auflage, Bund-Verlag

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