Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (sog. Eigenkündigung) gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber. Auch der Arbeitnehmer muss bei der Kündigung die Schriftform beachten, eine fristlose Kündigung grundsätzlich mit einer Abmahnung „ankündigen“ und bei der ordentlichen Kündigung die richtige Kündigungsfrist einhalten. Damit Sie alles richtig machen, haben wir eine Checkliste für die Arbeitnehmerkündigung vorbereitet.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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