Ein Handelsvertreter erhielt die Kündigung, weil er in einem von ihm betriebenen Forum selbst unternehmenskritische Äusserungen gemacht und die anderer Autoren des Forums mit verantwortet haben soll (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 7.5.2007, Aktenzeichen 4 Sa 1/07). Folgendes war laut Landesarbeitsgericht geschehen:

Am 25.05.2005 stellte die Beklagte fest, dass der Kläger ein Internet-Forum unter dem Namen „F.-Handel.de“ unter seinem Namen angemeldet hatte. In dem Internet-Forum tauschten sich verschiedene Handelsvertreter der Beklagten in sehr kritischer Weise über ihre Erfahrungen aus. Der Kläger war Domain-Inhaber und hatte das Forum am 28.04.2006 eröffnet. Auf der Startseite des Forums war angegeben, dass der Domain-Inhaber für den Inhalt des Forums keine Verantwortung übernehme. Jeder Teilnehmer an dem Forum konnte selbständig Rubriken eröffnen und Beiträge einstellen. Als Domain-Inhaber war der Kläger berechtigt, Rubriken oder Beiträge zu löschen.

In der Zeit vom 28.04.2005 bis 21.05.2005 stellten verschiedene Personen unter Namen wie „Anonymus, Gebrügelt , Diskus, Motzer, Ex-Frusti“ Beiträge in das Forum ein. Am 12.05.2005 verfasste der Autor „Ex-Frusti“ einen Beitrag unter dem Betreff „F.-Mafia“. Am 13.05.2005 antwortete der Autor „Anonymus“ unter demselben Betreff dem Autor „Ex-Frusti“. Der Kläger hat in der Berufungsverhandlung vom 08.05.2007 eingeräumt, dass er die Beiträge unter dem Pseudonym „Anonymus“ verfasst hat. Mit Schreiben vom 25.05.2006 forderte die Beklagte den Kläger unter Berufung auf ihr Markenrecht auf, das Forum aus dem Internet zu nehmen. Dieser Aufforderung kam der Kläger nach. Er unterzeichnete unter dem Datum des 28.05.2005 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Mit Schreiben vom 25.05.2005 kündigte die Beklagte den Handelsvertreter- und Pachtvertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Das LAG sah zwar in dem Betrieb des unternehmenskritischen Forums eine Markenverletztung, weil der geschützte Name des kritisierten Unternehmens Bestandteil des Namens des Forums war. Diese hätte aber nur nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung des Handesvertretervertrages berechtigen können. Auch die meisten Äusserungen des Klägers seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das gelte allerdings nicht für die Bezeichnung des Unternehmens als “F.-Mafia”, da damit ausgedrückt werde, es handele sich um eine kriminelle Vereinigung. Das Landesarbeitsgericht sah auch kritisch, dass der Kläger beleidigende Beiträge im Forum geduldet habe. Der Kläger hatte diese indes nicht nur geduldet, sondern auf entsprechende Beiträge auch geantwortet. Trotzdem hielt das LAG die ausserordentliche Kündigung im Ergebnis nicht für gerechtfertigt. Da das Forum nur einen Monat online war, die Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit eines Forumsbetreibers noch nicht so fortgeschritten war wie heute und eine Abmahnung fehlte, kam das Gericht am Ende doch zum Schluss, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht unzumutbar sei.

Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 07.05.2007 Aktenzeichen 4 Sa 1/07), Volltext

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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