Das Internet ist ein Misthaufen. Hat ein MIT Professor gesagt und er hat recht. Gerade bei rechtlichen Fragen findet man viel Unsinn und überholte Rechtsstände. Wer sich also auf solche Aussagen verlässt, ist schlecht beraten.

Ein Beispiel:

“Die Arbeitsgerichte entscheiden oft auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, denn bei Änderungskündigungen versäumen Arbeitgeber oft, eine gerechte Sozialauswahl durchzuführen. Neben Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Familienstand sind auch Unterhaltspflichten und Schulden bei der Frage zu berücksichtigen, wer von der Änderungskündigung betroffen sein soll.”

Eine Falschinformation von Moneytimes, gefunden bei Channelpartner

Finden Sie heraus, warum die beiden “halbfett” markierten Aussagen zur Änderungskündigung falsch sind. Oder schicken Sie uns weitere Beispiele.

“Das Internet ist ein großer Misthaufen, in dem man allerdings auch kleine Schätze und Perlen finden kann” hat Weizenbaum allerdings auch gesagt. Schätze und Perlen finden Sie auf dem JuracityBlog, den Themendomains von Juracity und auf Jurablogs.com.

Und wenn Sie Ratsuchender sind. Denken Sie daran: Investieren Sie im Zweifel lieber um 200 Euro für die Erstberatung bei einem guten Anwalt. Das spart häufiger als man denkt tausende Euros für spätere unliebsame Erfahrungen aufgrund unkorrekter Informationen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.