Soeben bekomme ich die „News“, es gebe ein neues Urteil zur privaten Nutzung des Diensthandys. Die Netzeitung schreibt heute, am 09.06.2008, einem Arbeitnehmer sei wegen fortgesetzter Privatnutzung des von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Telefons gekündigt worden, „wie nun das Arbeitsgericht Kassel entschied.“ Nun hat das Arbeitsgericht Kassel das tatsächlich, aber bereits vor zwei Jahren, nämlich am 14.06.2006 (Aktenzeichen 5 CA 349/05) und damit beim besten Willen nicht „nun“ entschieden – eine janz olle Kamelle also. Wurde die Netzeitung nicht von einem David Montgomery übernommen? Frage: Sieht so der von Bloggern gefürchtete neue Qualitätsjournalismus bei „online first“ aus? Hoffentlich gibt es zur EM jetzt nicht die Ergebnisse aus 2004 …

Ausserdem: Nur „umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers“ sind – „bei beharrlicher Fortsetzung trotz Abmahnung“ – „geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden“, das das Arbeitsgericht Kassel.

Klingt auch inhaltlich etwas anders als die hinter dem Beitrag stehende Pressemitteilung des Deutschen Anwaltvereins, der sich auch aktuellere Urteile aussuchen könnte trotz EM/Sommerloch. Oder?

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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