Nein, das ist keiner der üblichen Scherze über die besondere Beziehung von Schwiegermutter und Ehemann der Tochter. Tatsächlich konnte die Schwiegermutter unseres Mandanten, dem mitgeteilt worden war, daß er in Kürze eine betriebsbedingte Kündigung erhalten werde, diesen vor der Kündigung schützen. Unser Mandant war augenscheinlich schwerbehindert, das Problem war, er hatte (noch) keine Anerkennung als Schwerbehinderter, also keinen „GdB“. Als er zu uns kam, noch vor der angekündigten Kündigung, war es bereits für einen Antrag zu spät. Zum Glück half die pflegebedürftige Schwiegermutter, die jetzt vom Schwiegersohn gepflegt wird. Die Ankündigung der Pflegezeit verschaffte unserem Mandanten sofort Kündigungsschutz. Er hat seinen Arbeitsplatz erst einmal behalten und wird bald auch als Schwerbehinderter anerkannt. Dann geniesst er einen entscheidenden Vorteil bei der Sozialauswahl und ausserdem den besonderen Kündigungsschutz als Schwerbehinderter. Unser Mandant betrachtet seitdem seine Schwiegermutter mit anderen Augen …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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