Vor der Entscheidung, mit einem dreiseitigen Vertrag in eine Transfergesellschaft zu wechseln oder die betriebsbedingte Kündigung zu bekommen, stehen in Zeiten der Wirtschaftskrise immer mehr Arbeitnehmer. Nicht nur beim Kranhersteller Gottwald in Düsseldorf, Mechatronic in Mechernich oder dem Eisenwerk in Brühl. Die Zahl der Ratsuchenden, die mit einer Einladung zu einer Informationsveranstaltung über eine Transfergesellschaft zu uns kommen, wächst kontinuierlich. Wir wägen in solchen Fällen gemeinsam mit den Mandanten die Vorteile und Nachteile nüchtern ab. Eine einheitliche Antwort,ob eine Transfergesellschaft eine Alternative zur ansonsten erfolgenden betriebsbedingten Kündigung ist, gibt es nicht. Zu unterschiedlich sind die betrieblichen Rahmenbedingungen, zu unterschiedlich die individuelle Situation. Viele Unternehmen versuchen, durch die Vereinbarung eines Interessenausgleich mit Namensliste „Druck“ auf die Mitarbeiter auszuüben, um die Attraktivität einer Klage zu senken und damit den Anreiz für den Wechsel in die Transfergesellschaft zu erhöhen. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen, sondern die Vorteile und Nachteile im konkreten Unternehmen und anhand der individuellen Situation gegenüberstellen. Rentennahe Jahrgänge sollten in jedem Fall eine Rentenauskunft bei der DRV (Versicherungsverlauf) über den aktuellen Stand der Rente, den frühestmöglichen Eintritt und die Abschläge einholen.

Suchen Sie eine Kanzlei auf, die sich mit dem Thema auskennt und mit Ihnen gemeinsam auf der Basis aller Daten gemeinsam die schwierige Entscheidung trifft.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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