Das Arbeitsgericht Frankfurt gab damit seinem ehemaligen Brötchengeber, dem Hessischen RUndfunk recht, wie sich aus einer Pressemitteilung des Senders ergibt. Der Hessische Rundfunk streitet sich nicht nur vor dem Arbeitsgericht, sondern auch in einem Strafverfahren vor dem Landgericht mit dem bekannten Sportjournalisten Dr. Jürgen Emig. Gegen den ehemaligen Leiter der Sportredaktion des Hessischen Rundfunks war 2005 Haftbefehl erlassen worden (Pressemitteilung des AG Frankfurt). Emig konnte zunächst einen Teilerfolg vor dem Frankfurter Arbeitsgericht verbuchen, als dieses eine Verdachtskündigung trotz Untersuchungshaft nicht für gerechtfertigt hielt. Das Arbeitsgericht hatte zunächst nur durch Teilurteil über die erste Kündigung entschieden. Jetzt wurde eine Entscheidung über den Antrag auf Weiterbeschäftigung getroffen.

Die Zeitung Die Welt hatte seinerzeit mit einem Beitrag im März 2003 den Stein ins Rollen gebracht, der die Karriere des bekannten Journalisten beim HR erst einmal beendete.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.