Die Versorgungsämter in NRW sind seit dem 01.01.2008 aufgelöst worden. Die Aufgaben sind nun gesetzlich den Städten und Kreisen zugewiesen worden. Zwei Beamte, die entsprechend bei neuen Dienstherrn eingesetzt werden sollten, klagten dagegen und begehrten einstweiligen Rechtsschutz. Dem hatten die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Minden auch entsprochen. Doch das Land NRW legte Beschwerde ein. Und das OVG Münster

folgte dem Land. Das OVG erkannte, dass der per Gesetz vorgesehene Übergang der Beamten schwere rechtliche und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfe. Diese Fragen seien bisher nicht geklärt. Die Beantwortung der Fragen können nur in einem Hauptsache verfahren erfolgen.

Daher nahm das Gericht eine Interessenabwägung vor. Und diese fiel zugunsten des Landes aus.

Es läge nach Auffassung der Richter im wohlverstandenen Interesse des Landes und der Bürger, dass die Fortsetzung der Arbeit auch in anderen Dienststellen gesichert sei. Die eventuellen Nachteile für die Beamten müßten da zurücktreten. Den Beamten sei also zuzumuten, bis zur Klärung der Fragen im Hauptsacheverfahren vorerst den Dienst bei den nun zuständigen Kommunen zu verrichten.

Ähnliche Verfahren sind noch anhängig. Es ist davon auszugehen, dass das Gericht entsprechend verfährt. Ein Rechtsmittel gegen die Beschlüsse ist nicht gegeben.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Presseerklärung auf justiz.nrw.de

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