Einen gut lesbaren und informativen Artikel zum Thema Befristung hat das Karriereportal der Jobbörse „Monster“ vor wenigen Tagen veröffentlicht. Rechtsanwalt Felser gibt darin Tipps für das richtige Verhalten in dem für Laien verminten Feld des befristeten Arbeitsvertrags. Vor allem die Tatsache, dass bei einer Vertretung wegen Elternzeit der Arbeitgeber nach Auslaufen der Befristung jemand anders einstellen kann, auch wenn die Elternzeitlerin nicht wiederkommt oder noch einmal Elternzeit nimmt, führt zu großer Enttäuschung bei den Betroffenen. Kaum bekannt: Im öffentlichen Dienst bieten sich nach Auslaufen der Befristung auf der wiederzubesetzenden Stelle gute Chancen für eine Einstellung des bisherigen Mitarbeiters. Die Bestenauslese berücksichtigt nämlich auch die Erfahrung auf der Stelle.

Befristete Arbeitsverträge. Lieber ein befristeter Arbeitsvertrag als gar kein Arbeitsvertrag – das denken heute noch immer viele Jobeinsteiger. Doch der befristete Vertrag hat so einige Tücken – die einem Arbeitnehmer oft Nachteile, manchmal aber auch Vorteile bringen. Von Verena Wolff

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