in der Rubrik: “Alles was Recht ist – Nachgefragt” beantwortet Rechtsanwalt Michael W. Felser eine Leseranfrage zu den Konsequenzen einer zahlenmässig schwankenden Belegschaft. Veränderungen der Belegschaftsstärke können sich nämlich auf die Amtszeit des Betriebsrats und auf die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder auswirken. Auch der Wirtschaftsausschuss des Betriebsrats kann von einer Abnahme der Belegschaftstärke betroffen sein. Dank Aufschwung können die meisten Betriebe aber inzwischen eher von einer Zunahme der Belegschaft sprechen.

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.