Bereits zum zweiten Mal befaßte sich heute (BAG vom 24.07.2008 – 8 AZR 202/07 u.a.)  der achte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter dem Vorsitz von Friedrich Hauck mit den Widerspruch von Mitarbeitern  gegen den Betriebsübergang von Agfa Gevaert auf die inzwischen insolvente Agfa Photo. Viele Mitarbeiter („Agfarianer“) – die sich durch die Angaben der Unternehmen in einer Mitarbeiterinformation über die angeblich gute Ausstattung der Agfa Photo mit finanziellen Mitteln und Rechten getäuscht fühlten – hatten nach Bekanntwerden der Insolvenz die Notbremse gezogen. Sie erklärten einige Monate nach der Übernahme einen Widerspruch gegen den Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 6 BGB, um wieder zur solventeren Mutter (Agfa Gevaert) zurückzukehren. „Nicht rechtzeitig“ monierte die Agfa unter Berufung auf die einmonatige Widerspruchsfrist in § 613 a Abs. 6 BGB. Das Bundesarbeitsgericht wies diesen Einwand zurück, obwohl das Widerspruchsrecht nach dem Gesetz nur befristet möglich ist, weil Agfa die Mitarbeiter mit einem nicht den Vorgaben des § 613 a Abs. 5 BGB entsprechenden Unterrichtungsschreiben über den bevorstehenden Betriebsübergang informiert hatte. Ein fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben löst nach Ansicht des achten Senats die einmonatige Widerspruchsfrist nämlich gar nicht aus, so dass ein Widerspruch grundsätzlich unbefristet möglich ist. Im Falle von sechs der acht Kläger, die am 24.07.2008 vor dem Senat verhandelt wurde, wies der Senat auch den von Agfa Gevaert erhobenen Einwand der Verwirkung zurück. Agfa habe darauf vertrauen dürfen, dass die Mitarbeiter nicht mehr widersprechen, meinten die Agfa-Anwälte. Nur ausnahmsweise komme eine Verwirkung des Widerspruchsrechts in Betracht. Die zunächst widerspruchslose Weiterarbeit beim Betriebserwerber führt jedenfalls, so der Senat, nicht zur Verwirkung des Rechts zum Widerspruch. Auch die Annahme einer neuen Beschäftigung ist unschädlich, da der Arbeitnehmer dazu aus Gründen der Schadensminderung (§ 615 Satz 2 BGB) sogar verpflichtet ist.

Juracity hatte bereits vom ersten Verhandlungstermin  im März 2008 berichtet. Die Veröffentlichung der Urteile vom 20.03.2008 hat sich aufgrund der Erkrankung des Berichterstatters verzögert. Insgesamt sind noch mehr als 200 Verfahren bei den Arbeitsgerichten von Agfa Mitarbeitern anhängig. Die nächste Welle beim Senat steht bereits an: die ersten Klagen wegen der Übernahme von Siemens Betrieben durch Benq erreichen jetzt das Bundesarbeitsgericht.

Michael Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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