Dem Betriebsrat eines Unternehmens kann bei Umstrukturierungen wie einer Betriebsänderung wie z.B. einer Spaltung oder einem Betriebsteilübergang ein Übergangsmandat zustehen, bei einer Betriebsstilllegung , Spaltung oder einer Insolvenz kommt auch ein Restmandat in Betracht. Das Übergangsmandat ist im Unterschied zum Restmandat zeitlich auf sechs Monate begrenzt. Immer mehr Beratungen von Betriebsratsgremien drehen sich um diese Fragen. Die Arbeit von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat ist wegen der sich immer schneller verändernden Arbeitswelt nicht einfacher geworden.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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