Business english is bad english, so what … wenn der Personalvorstand aber mitteilt, er setze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Personalfunktionen gutes Englisch voraus und sei unglücklicherweise der Oberschullehrer schlechtgeschriebener Unterlagen, wird es Zeit für den Betriebsrat, einzuschreiten. And indeed: Will der Arbeitgeber im Unternehmen eine andere Sprache als die Landessprache einführen, muss er den Betriebsrat um Erlaubnis bitten. Dem Betriebsrat steht bei Frage der Wahl der Sprache der innerbetrieblichen Kommunikation ein Mitbestimmungsrecht zu, entschied das Landesarbeitsgericht Köln in einem jüngst veröffentlichten Beschluß. Bei einer Regelung, welche Sprache im Betrieb verwendet werden soll, gehe es in erster Linie um das Ordnungsverhalten. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte mit diesem Beschluß die Entscheidung des Arbeitsgericht Bonn, das eine Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Betriebssprache Deutsch und/oder Englisch“ und vier Beisitzern jeder Seite eingesetzt hatte.

LAG Köln, Beschluss vom 09.03.2009 – Aktenzeichen 5 TaBV 114/08, Volltext

Dazu ist anzumerken:

In nachträglich geänderten Anforderungen über die Beherrschung einer bestimmten Sprache kann sogar eine mittelbare Diskriminierung des Arbeitnehmers gesehen werden, wenn die Arbeit auch so organisiert werden kann, dass die schriftliche Sprachbeherrschung nicht erforderlich ist (Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.07.2008 – Aktenzeichen 16 Sa 544/08).

Wer also eingestellt wurde, als das Unternehmen noch deutsch sprach, muss sich später nicht auf die englische oder chinesische Sprache umstellen. Unternehmen, die die Betriebssprache nachträglich ändern oder die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nicht beachten, haben auch bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern ein Problem, wenn der Konflikt auf Verständnisschwierigkeiten beruht.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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