Im Zuge der Einführung des neuen ERA-Tarifvertrag (Entgeltrahmenabkommen in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens) muß der Status der AT-Angestellten überprüft werden. Die Zuordnung zur Gruppe der AT-Mitarbeiter oder der Tarifangestellten unterliegt auch bei diesem Vorgang der Mitbestimmung des Betriebsrats, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln, Beschluss vom 01.07.2008 – 9 TaBV 78/07). Es handelt sich auch bei der Überprüfung des Status der AT-Angestellten nach dem Entgeltrahmenabkommen um eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung (§ 99 BetrVG).

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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