Entgegen dem Eindruck, den Meldungen auf Focus Online erweckten wurde nach Angaben der Bonner Staatsanwaltschaft bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen den Vorsitzenden des Konzernbetriebsrats der Telekom AG, Wilhelm Wegener, eingeleitet. Es macht schon einen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen „prüft“ oder ein Ermittlungsverfahren einleitet. Voraussetzung für ein Ermittlungsverfahren ist ein Anfangsverdacht gegen einen bekannten oder unbekannten Täter.

Auch die verbreitete Unsitte, die Vorsitzenden von Betriebsratsgremien ebenso wie Konzernbetriebsrat und Gesamtbetriebsrat als „Betriebsratsboss“ oder „Betriebsratschef“ zu titulieren, sollten die Medien überdenken. Denn die Vorsitzenden der Arbeitnehmervertretungen sind gewählt, haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz bestimmte Geschäftsführungsaufgaben im Rahmen der von allen gefassten Beschlüsse und sind nicht die Vorgesetzten der normalen Betriebsratsmitglieder.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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