Nach der Betriebsratswahl ist vor der Wahl: Schon bald nach der Bekanntgabe des Wahlergebnis trifft sich der neugewählte Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzendes des Wahlvorstand s. Zu Beginn der Sitzung wählen die frischgewählten Betriebsratsmitglieder eine/n Versammlungsleiter (in). Diese/r leitet dann die Betriebsratssitzung – aber nur bis zur Neuwahl der/des Betriebsratsvorsitzenden. Die oder der neugewählte BR-Vorsitzende übernimmt dann die Sitzungsleitung. Ausserdem erfolgt auf der konstituierenden Sitzung die Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters. Weitergehende Beschlüsse sind auf der konstituierenden Sitzung nicht zu fassen. Zur nächsten Betriebsratssitzung lädt bereits die bzw. der neugewählte Vorsitzende ein.

>> Muster einer Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Übrigens: „Es gehört (…) zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen.“ so das Bundesarbeitsgericht vom 16.10.1986 – 6 ABR 4/84. „Pflichten dürfen aber auch Spaß machen“. so Rechtsanwalt Michael W. Felser, Referent zahlreicher Betriebsratsschulungen.

Seminare / Schulungen für den Betriebsrat finden Sie übrigens bei Betriebsrat Seminare 37 6 und auf Betriebsratsschulungen (de).

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