denkt man sich so manchmal nach einem Urteil; auch wenn man gewonnen hat. Für einen Berater hatten wir ca. € 3000,00 Honorar geltend gemacht. Weitere Positionen in Höhe von € 2.000,00 waren ausdrücklich vorbehalten worden. Der Auftraggeber erklärte die Aufrechnung mit vorgeblichen Schadenersatzansprüchen und erhob entsprechend noch Widerklage auf Zahlung von ca. € 11.000,00. In der mündlichen Verhandlung vor einem Landgericht am Bodensee wurde lange gestritten. Der Richter war der Auffassung, dass eine umfangreiche Beweisaufnahme durchzuführen sei. Und der Richter wies die Parteien nachdrücklich auf die Risiken einer weiteren Durchführung des Rechtsstreits hin.

Auf dringenden Hinweis des Gerichts und um die Sache vom Tisch zu haben, schlossen die Parteien nach zähem Ringen und unter Hilfe des Vorsitzenden dann einen Vergleich nach dessen Inhalt der Berater einen Großteil seiner Forderungen erhielt und die Gegenforderungen erledigt wären. Auf die vorbehaltenen € 2.000,00 verzichtete der Kläger im Gegenzug.

Nun widerrief der Auftraggeber aber den Vergleich. Und ich fragte heute den Verkündungstermin ab. Zu 1oo % gewonnnen hat der Berater; von einer Beweisaufnahme ist keine Rede mehr. In diesem Fall also gut, dass der Gegner den Vergleich widerrufen hat.

Merke: Man weiß vorher fast nie, was am Ende hinten raus kommt. Und vor Gericht und auf hoher See…

Freie Mitarbeit ist oft mit der Frage der Scheinselbständigkeit verbunden. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf scheinselbständigkeit.de..

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.