Kündigungsschreiben – was drin stehen muss

Risiko Kündigungsschreiben: Nicht nur Arbeitgeber, auch viele Arbeitnehmer tun sich mit einem Kündigungsschreiben schwer. Die Vorsicht ist berechtigt, denn Fehler im Kündigungsschreiben wirken sich fatal aus: eine unwirksame Kündigung führt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses herbei. Folge: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen oder der Arbeitnehmer muss bei dem Arbeitgeber weiterarbeiten.

Was muss also drin stehen in der Kündigung, wie muss das Kündigungsschreiben aussehen, wie stellt man das Schreiben rechtssicher zu?

Die Kündigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterliegt denselben strengen Vorschriften: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein, den Aussteller erkennen lassen, Angaben dazu enthalten, ob die Kündigung fristlos oder fristgerecht erfolgt. Ein Beendigungsdatum oder eine genaue Kündigungsfrist muss wohl  nach bisheriger Rechtslage nicht angegeben werden, sicherer ist aber, eine Formulierung zu wählen, die dieses Problem geschickt umgeht. Auch ein Kündigungsgrund muss in aller Regel nicht genannt werden (ausser wenn Tarifvertrag oder besondere Gesetze dies vorschreiben).

Ein Kündigungsschreiben, das der Empfänger nicht bekommen hat oder angeblich nicht bekommen hat, ist ein Problem: Da der Kündigende für den Zugang der Kündigung den Nachweis erbringen muss, ist mit der Erstellung des Kündigungsschreibens noch längst nicht alles in trockenen Tüchern. Erst wenn dem Adressat die formal ordnungsgemäße Kündigung nachweislich oder nachweisbar zugegangen ist, kann der Kündigende aufatmen. Arbeitnehmer allerdings können die Kündigung auch noch – bis drei Wochen nach Zugang der Kündigung – auf soziale Rechtfertigung überprüfen. Danach allerdings geht nichts mehr, die Gerichte behandeln selbst offensichtlich fehlerhafte Kündigungen nach Ablauf der Klagefrist als wirksam.

Ist Ihnen alles zu kompliziert? Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen. Auf unseren Seiten stellen wir Ihnen den Kündigungsschreiben-Generator zur Verfügung, der ein ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben erstellt, das Sie nur noch unterschreiben müssen. Tipps für den sicheren Zugang des Kündigungsschreiben bekommen Sie natürlich auch noch. Umsonst, aber hoffentlich nicht vergeblich.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Autor des Buchs „Kündigung – was tun?“
und Chefredakteur des Portals „Kuendigung.de“
Kündigungsschutzzentrum Köln

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