2011 wird sich Leiharbeit verändern. Die Themen sind: neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, umwälzende Urteile des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifrecht der Leiharbeit und die Einigung der Arbeitgeberverbände über einen Mindestlohn für Leiharbeitnehmer. Endlich steht fest, wie das neue AÜG aussehen wird (Drehtürklausel u.a.), ausserdem liegt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGZP) im Volltext vor. Zahlreiche neue Entscheidungen verbessern die Rechte der Leiharbeitnehmer und stärken die Rechte des Betriebsrats bei der Mitbestimmung.

Alles über die neue Entwicklung bei AÜG und Rechtssprechung und was sich 2011 bei der Leiharbeit ändert, erfahren Betriebsratsmitglieder in unserem Seminar für den Betriebsrat zu Leiharbeit und AÜG 2011.

Den Gesetzestext zum neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2011 (durchgeschriebene Fassung, kein Artikelgesetz!) finden Sie auf Leiharbeitnehmer.de.

Zum Anmeldeformular für die eintägige Betriebsratsschulung zu Leiharbeit und AÜG 2011>>>

Wir sehen uns!
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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