OVG NRW vom 22.08.2012: Urlaubsabgeltung auch für Beamte!

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jetzt mit einer Serie von Urteilen (23.07.2012, 24.07.2012, 22.08.2012 und 13.09.2012) klargestellt, dass auch Beamte Abgeltung von Resturlaub (Urlaubsabgeltung) beanspruchen können, wenn sie diesen vor dem Ruhestand nicht mehr nehmen können (Aktenzeichen 1 A 2122/10). Dies ergebe sich aus dem EU-Recht und der Rechtsprechung des EuGH. Drei Wermutstropfen enthalten die Urteile des OVG NRW für betroffene Beamte: Der Urlaubsanspruch verfällt „wohl“ 18 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, so das OVG in Münster. Ausserdem werde nur der Mindesturlaub von 20 Tagen von dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung erfasst. Und Schwerbehinderte gehen mit dem Zusatzurlaub nach dem SGB IX sogar ganz leer aus: Er sei nicht vom EU-Recht garantiert. Im Ergebnis habe zwar das Bundesarbeitsgericht dies anders gesehen, dort sei dies aber mit den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes begründet worden. Ob die Entscheidungen des OVG NRW auch bei den drei Wermutstropfen richtig sind, wissen wir bald: Das Bundesverwaltungsgericht will noch 2012 über die Revision gegen ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz entscheiden, dass eine Urlaubsabgeltung für Beamte völlig abgelehnt hat (wir berichteten).

Betroffene sollten prüfen, ob Verfall droht: Resturlaubsansprüche aus 2010 könnten nach der Rechtssprechung des OVG NRW bereits am 30.06.2012 verfallen sein. Da nicht sicher ist, ob das Bundesverwaltungsgericht keine oder eine andere Verfallfrist für richtig hält, droht zu jedem Quartalsende der „Verfall“. Wir haben daher unseren Mandanten geraten, zur Sicherung ihrer Ansprüche eine Erkläurung des Dienststelle einzuholen, dass auf Verjährung, Verfall und ähnlichen Einwendungen verzichtet wird.

Der Autor hat zahlreiche Verfahren vor verschiedenen Verwaltungsgerichten zum Ruhen gebracht, um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten. Eine Klage unterbricht Verjährung und Verfall sicher.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Brühl und Köln

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