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BAG: Kündigung und kein Abfindungsanspruch nach § 1 a KSchG bei Klagerücknahme ?

Der Gesetzgeber wollte die außergerichtliche Streitschlichtung fördern und die Arbeitsgerichte entlasten. So wurde § 1 a KSchG geschaffen. Danach erhalten Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung, wenn sie auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichten und der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diesen Anspruch hingewiesen hat. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage schließt also ebenso wie der Antrag auf …

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Veröffentlicht am: 3. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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BSG Urteil: Abfindung ist unschädlich für die Familienversicherung

Für viele gesetzlich Krankenversicherte ist es der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Familienversicherung. Wenn das regelmäßige Einkommen des Ehegatten und der Kinder monatlich € 350,00 nicht übersteigt, werden diese beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung des Mitglieds mitversichert. Ein schöner und geldwerter Vorteil im Vergleich zu den privaten Krankenversicherung. Was aber passiert, wenn der Ehegatte …

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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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Abfindung in Sozialplan: Keine Altersdiskriminierung rentennaher Jahrgänge

das entschied das Landesarbeitsgericht kürzlich erstmals unter der Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Unternehmen abgeschlossen, um Nachteile für Arbeitnehmer zu mildern, die infolge einer Betriebsänderung (z.B. einer Betriebsstilllegung oder einer Rationalisierungsmaßnahme) entstehen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Typischerweise begründen Sozialpläne für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren, Abfindungsansprüche. …

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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Turboprämie

Höhere Abfindung statt Klage. Das ist der Sinn der Turboprämie, die das Bundesarbeitsgericht „on top“ auf die normale Abfindung sowohl in Sozialplan als auch in Tarifsozialplan bzw. Sozialplantarifvertrag gebilligt hat. „Alles oder nichts“ – also Abfindung nur bei freiwilligem Ausscheiden und Entfall einer Sozialplanabfindung bei Klageerhebung – geht dagegen nicht, weder in einer Vereinbarung mit …

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Veröffentlicht am: 9. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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Noch in der Testphase und schon falsch …

Eine Steueroase für Arbeitnehmerabfindungen findet sich im Internet (nicht in Second Live), nämlich auf HRM.de, einen Human Ressource Management Online Portal. Dort heisst es: „Bis zu einem Betrag von 7.200 € sind Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Dieser

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Veröffentlicht am: 4. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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