Berufung oder Revision
diese Frage kann sich eigentlich nur im Strafverfahren stellen. Ansonsten geht entweder nur Berufung oder nur Revision. Ausser wenn man manchem Beitrag in anerkannten gedruckten Qualitätsmedien folgt, da geht das nämlich in allen anderen Rechtsgebieten mitunter munter durcheinander. Daß ein Landesarbeitsgericht schon mal zum Landgericht mutiert oder gar zum Landesgericht, hat man schon öfter gelesen. …
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Veröffentlicht am: 1. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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