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Kündigung eines Vorstandsmitglieds nur aus wichtigem Grund

entschied das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock vom 30.05.2008 Aktenzeichen 1 U 36/08) im Falle der Kündigung zweier Vorstandsmitglieder der Sparkasse Vorpommern (ehemals Sparkasse Stralsund). Die Sparkasse hatte den Anstellungsvertrag der Kläger als Vorstandsmitglied am 27.11.2003 fristlos gekündigt. Schon das Landgericht hielt die Kündigungen mit Urteil vom 15.08.2007 für unwirksam, was das OLG Rostock bestätigte. Beide …

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Veröffentlicht am: 9. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
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