Kleines Gerichts-ABC
Eine Erfahrung, die jeder Rechtsanwalt mehr als einmal macht: Kläger behauptet Sachverhalt A, Beklagter natürlich B, Zeuge des Klägers bestätigt Sachverhalt C, Zeuge des Beklagten Sachverhalt D, Gutachter ermittelt als mit an Sicherheit grenzenden Sachverhalt E, das eigenständig denkende Gericht
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Veröffentlicht am: 6. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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